5/10- & 7/10-Grenze Rechner: Zwangsversteigerung (§ 74a / § 85a ZVG)
Berechnen Sie kostenlos die absolute 5/10-Wertgrenze (§ 85a ZVG), die 7/10-Gläubigergrenze (§ 74a ZVG), die 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG), den Gerichtszuschlag und die Grunderwerbsteuer nach Bundesland.
Häufige Fragen zu Wertgrenzen & Sicherheitsleistung im ZVG
Was bedeutet die 5/10-Grenze (§ 85a ZVG) bei der Zwangsversteigerung?
Bleibt das abgegebene Meistgebot im ersten Versteigerungstermin unter 50 % (5/10) des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts (§ 74a Abs. 5 ZVG), muss das Vollstreckungsgericht den Zuschlag von Amts wegen versagen.
Was ist der Unterschied zur 7/10-Grenze (§ 74a ZVG)?
Liegt das Meistgebot zwischen 50 % und unter 70 % (7/10) des Verkehrswerts, kann ein berechtigter Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen. Stellt der Gläubiger keinen Antrag, ist ein Zuschlag bereits ab 50 % möglich.
Wie hoch ist die Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) im Versteigerungstermin?
Die Bietsicherheit beträgt in der Regel 10 % des festgesetzten Verkehrswerts und muss vor dem Termin per Überweisung an die Gerichtskasse oder per Bundesbankscheck/Bankbürgschaft nachgewiesen werden.