Belowmark
Live · amtliche ZVG- und Gerichtsportal-Aushänge

Was das Amtsgericht festsetzt — und wo die gesetzliche Untergrenze liegt.

Jeden Tag veröffentlichen deutsche Amtsgerichte Zwangs- und Teilungsversteigerungen. Belowmark bündelt die amtlichen Aushänge an einem Ort und rechnet je Verfahren aus, was zählt: 5/10- und 7/10-Grenze, Sicherheitsleistung und Grunderwerbsteuer.

Nichts wird geschätzt. Fehlt der Beleg, steht dort keine Zahl, sondern der Grund.

Kostenlos testen: Objektliste sichtbar, Werte und Termine gesperrt. Vollzugriff ab 79 € im Monat.

3.519ZVG-Objekte aus den amtlichen Justizportalen
3.519ZVG-Termine aktuell terminiert
2.910mit gerichtlich festgesetztem Verkehrswert
14Bundesländer mit laufenden Terminen
50 %gesetzliche Mindestgebot-Grenze (5/10 § 85a ZVG)
0aufgehobene Termine, im Bestand gekennzeichnet

Kuratierte Spitzen-Chancen

Echte Gerichtsauktionen im direkten Marktvergleich.

Beispielhafte Ansicht der Objektkarte. Der laufende Bestand steht nach der Anmeldung im Dashboard.

Was Sie im Dashboard sehen

Eine Karte je ZVG-Verfahren.
Mit dem, was im Aushang steht —
und dem, was fehlt.

Rechts steht dasselbe Kartenelement wie im Dashboard, gefüllt mit einem Verfahren aus dem laufenden Bestand: festgesetzter Verkehrswert und daraus abgeleitete 5/10-Wertgrenze.

Die beiden Werte sind der Kern: Das gesetzliche Mindestgebot (5/10) gegen den vom Amtsgericht festgesetzten Verkehrswert. So erkennen Sie die Differenz auf einen Blick.

Die Hinweise sind entscheidend. Steht im Aushang kein Verkehrswert oder stammt das Aktenzeichen aus einem früheren Jahr, sagt die Karte das, statt eine Zahl vorzutäuschen.

Verdeckt sind Aktenzeichen, genaue Adresse, Verkehrswert und Termin — sonst wäre das Objekt ohne Zugang auffindbar. Im Dashboard steht alles davon, dazu der 1-Klick-Link zum Justizportal und das Bekanntmachungs-PDF des Gerichts.

Datenlage Bundesweit

Verteilung der 5/10-Wertgrenzen
über den gesamten ZVG-Bestand.

Jeder Balken zeigt die Verteilung der festgesetzten Verkehrswerte und Mindestgebote gem. § 85a ZVG über alle aktuell terminierten Gerichtsverfahren.

⚠️ NEBENKOSTEN-EINFLUSS (ALL-IN) Ersteigert wird meist ab der 5/10-Grenze. Mit Grunderwerbsteuer (3,5 % bis 6,5 %) und Zuschlagsgebühr liegt der effektive Einstieg bei rund 54 % des Verkehrswerts.
📉 INFLATION & GUTACHTEN-ALTER Bei Verfahren mit älteren Aktenzeichen stammt der Verkehrswert aus früheren Gutachten und weicht von den heutigen Marktwerten ab. Genau dafür stellen wir das Aktenzeichen-Alter transparent dar.
Mindestgebot (§ 85a ZVG: 5/10 des Verkehrswerts) im Verhältnis zum Markt 5/10-Grenze 50 %

Amtsgerichte & Standorte

Interaktive Radar-Karte der Amtsgerichtsbezirke

Ein Punkt je Gerichtsbezirk. Größe: offene ZVG-Termine. Farbe: 5/10-Untergrenze. Genauer als der Bezirk wird es hier nicht — es gibt zu den Objekten keine Koordinaten. Mittelpunkte: OpenStreetMap (ODbL).

    Wo unsere Zahlen aufhören

    Was wir nicht wissen,
    steht auch da.

    Jede Plattform zeigt gern, was für sie spricht. Die vier Zeilen hier sprechen dagegen — und sind der einzige Grund, den übrigen Zahlen zu glauben.

    1. — Bundesländer mit laufenden Terminen Abgefragt werden die Justizportale aller 16 Bundesländer. Termine liefern davon derzeit 14: Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern machen nicht über das gemeinsame Justizportal bekannt, aus Schleswig-Holstein sind nur einzelne Gerichte dort vertreten. Die gesetzlichen Wertgrenzen berechnen wir für jedes Verfahren mit festgesetztem Verkehrswert.
    2. — Verfahren ohne festgesetzten Verkehrswert Wurde für einen Termin noch kein Verkehrswert festgesetzt oder liegt ein Beschluss zur Aufhebung vor, steht dort keine Schätzung, sondern der amtliche Status.
    3. — Termine ohne festgesetzten Verkehrswert Fehlt eine verwertbare Angabe zu Art oder Zustand des Objekts, weisen wir keinen voreiligen Vergleich aus. Nur belegte Werte fließen in die Kennzahlen ein.
    4. — Verfahren mit extremen Abschlägen Fällt in einem Folgetermin die 5/10-Grenze weg, sind theoretisch sehr niedrige Gebote möglich. Wir stellen dies transparent dar, ohne falsche Versprechungen zu machen.
    Die Regel dahinter. Gibt es nichts zu vergleichen, erfinden wir keine runde Prozentzahl, sondern schreiben hin, warum wir nicht rechnen konnten.

    Der Rechenweg, ohne Auslassung

    Drei Schritte, und der dritte
    ist der unbequeme.

    Aushang

    Amtlicher ZVG-Aushang der Amtsgerichte

    Jeder Aushang kommt direkt aus den amtlichen Gerichtsbekanntmachungen. Amtsgericht, Aktenzeichen, Verkehrswert und Biettermin werden aus der amtlichen Trefferzeile gelesen; das Bekanntmachungs-PDF des Gerichts ist je Verfahren verlinkt. Die Versteigerungsakte selbst liegt beim Amtsgericht.

    Gegenprobe

    Gerichtlicher Verkehrswert & Marktlage

    Aus dem gerichtlich festgesetzten Verkehrswert werden die beiden Grenzen des ZVG berechnet: die 5/10-Grenze, unter der der Zuschlag von Amts wegen zu versagen ist (§ 85a), und die 7/10-Grenze, unter der ein Berechtigter die Versagung beantragen kann (§ 74a). Dazu Sicherheitsleistung und Grunderwerbsteuer des Landes.

    Abzug

    Rechtliche Lasten & Risiken vorab

    Miteigentumsanteil statt Vollbesitz, Denkmalschutz, Erbbaurecht, Wohnungsrechte im Grundbuch oder fehlende Innenbesichtigung: All das steht als Hinweis auf der Karte. Ein rechnerischer Abschlag ist keiner, wenn er rechtliche Lasten birgt.

    Was diese Seite nicht ersetzt. Gutachten und amtliche Exposees liegen bei den jeweiligen Amtsgerichten und Justizportalen. Grundbuchbelastungen, Baulasten und Mietsituationen ergeben sich aus der Versteigerungsakte. Belowmark filtert und strukturiert für Sie die Chancen bundesweit — die finale Einsicht in die Gerichtsakte bleibt unerlässlich.

    Systematische Vorprüfung

    Warum das Belowmark Terminal?

    Klassische manuelle Recherche auf ZVG-Justizportalen im direkten Vergleich mit Belowmark.

    Kriterium / Recherche-Schritt Klassische Manuelle Suche Belowmark Terminal
    Verkehrswert & 5/10-Grenze Mühsames Suchen in einzelnen Gerichtsbekanntmachungen ✓ Alle Justizportal-Aushänge in einer durchsuchbaren Liste
    Grunderwerbsteuer & Nebenkosten Je nach Bundesland manuell zu ermitteln ✓ Automatisch berechnete Grunderwerbsteuer (3,5 % bis 6,5 %)
    Wertgrenzen & Sicherheitsleistung 5/10 und 7/10 Wertgrenzen manuell prüfen ✓ Automatische 5/10- und 7/10-Grenzen sowie 10 % Sicherheitsleistung
    Gutachten & Aktenzeichen-Alter Veraltete Gutachten oft unbemerkt ✓ Transparente Kennzeichnung des Gutachtenalters
    Direktlink zum Justizportal Mühsames Navigieren durch Justizportal-Suchmasken ✓ 1-Klick-Direktlink zum amtlichen ZVG-Portal

    Rechtliche Grundlagen für Deutschland

    Häufige Fragen zu ZVG-Versteigerungen,
    beantwortet nach deutschem Recht.

    Jede Antwort nennt die gesetzliche Vorschrift aus dem ZVG oder BGB. Klar, transparent und ohne Spekulation.

    Wer darf an Zwangsversteigerungen in Deutschland teilnehmen?

    Grundsätzlich jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie bei Vertretung eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht.

    Quelle ZVG § 71 — Bietberechtigung & Ausweisungspflicht

    Was bedeuten die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§§ 74a, 85a ZVG)?

    Im ersten Versteigerungstermin muss das Gebot mindestens 5/10 (50 %) des festgesetzten Verkehrswerts erreichen, sonst wird der Zuschlag von Amts wegen versagt (§ 85a ZVG). Bei Geboten unter 7/10 (70 %) kann der betreibende Gläubiger die Versagung beantragen (§ 74a ZVG). In einem zweiten Termin fallen diese Grenzen in der Regel weg.

    Quelle ZVG § 85a — 5/10-Grenze ZVG § 74a — 7/10-Grenze

    Wie hoch ist die Sicherheitsleistung und wie wird sie erbracht (§ 68 ZVG)?

    Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel 10 % des festgesetzten Verkehrswerts (§ 68 Abs. 1 ZVG). Seit 2007 ist Barzahlung im Termin gesetzlich ausgeschlossen. Zulässig sind Bundesbankschecks, Verrechnungsschecks von Kreditinstituten oder vorab überwiesene Beträge auf das Konto der Gerichtskasse.

    Quelle ZVG § 68 — Sicherheitsleistung ZVG § 69 — Art der Sicherheitsleistung

    Welche Nebenkosten fallen beim Zuschlag an?

    Neben dem Meistgebot fallen die landesspezifische Grunderwerbsteuer (zwischen 3,5 % und 6,5 % je nach Bundesland) sowie Gerichtsgebühren für den Zuschlag und die Grundbuchumschreibung an. Maklerprovisionen oder Notarkosten entfallen bei einer Zwangsversteigerung komplett.

    Quelle GNotKG — Gerichts- und Notarkostengesetz GrEStG — Grunderwerbsteuergesetz

    Woher stammen die Gutachten und Verkehrswerte?

    Der Verkehrswert wird vom zuständigen Amtsgericht auf Basis eines unabhängigen Sachverständigengutachtens festgesetzt (§ 74a Abs. 5 ZVG). Die Gutachten können vor dem Termin beim Amtsgericht eingesehen oder über Belowmark direkt verlinkt aufgerufen werden.

    Quelle ZVG § 74a Abs. 5 — Festsetzung des Verkehrswerts

    Was passiert mit bestehenden Miet- oder Pachtverträgen?

    Bestehende Mietverträge bleiben nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" zunächst bestehen. Dem Ersteher steht jedoch nach § 57a ZVG ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zum ersten zulässigen Termin nach dem Zuschlag zu.

    Quelle ZVG § 57a — Sonderkündigungsrecht des Erstehers BGB § 566 — Kauf bricht nicht Miete

    Wie vollständig sind die ZVG-Termine auf Belowmark?

    Belowmark bündelt die amtlichen Veröffentlichungen aus dem gemeinsamen Justizportal der Länder. Abgefragt werden alle 16 Bundesländer; Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern machen dort nicht bekannt, aus Schleswig-Holstein sind nur einzelne Gerichte vertreten. Was dort steht, wird täglich mit Verkehrswert, Aktenzeichen und Gericht erfasst.

    Quelle Amtliches Justizportal der 16 Landesjustizverwaltungen

    Recherchezugang

    Erst die Quelle.
    Dann das Gebot.

    Belowmark verkauft keinen Zugang zu Listen. Es macht die Vorprüfung vor einer Entscheidung nachvollziehbar.

    1. QuelleAmtlicher Ausgangspunkt
    2. VergleichMarkt und Kosten einordnen
    3. VorprüfungRisiken sichtbar machen
    Free Scout

    Für die erste Orientierung.

    0 € kostenlos
    • Kostenloser Vorschau-Zugang zum gewählten Markt
    • Objektliste sichtbar — alle Werte gesperrt
    • Keine Zahlungsdaten, keine automatische Verlängerung
    Kostenlos starten

    Dauerhaft kostenloser Einstieg. Vollzugang jederzeit im Dashboard zubuchbar.

    Empfohlen
    Investor

    Der vollständige Recherchezugang für eine Person.

    79 € im Monat

    199 € für drei Monate

    • Vollzugang zum verfügbaren Datenbestand eines Markts
    • Originaltexte, Quellenlinks und Dokumentverweise
    • Vergleichswerte, Kostenhinweise und dokumentierte Risikosignale
    • Suche, Bundesländer-Filter und Merkliste für Ihren Workflow
    Investor-Tarife & Upgrade

    Ein Markt pro Konto. Nach dem Test im Dashboard buchbar.

    Belowmark Pro

    Für professionelle Recherche mit erweitertem Bedarf.

    ab 299 € im Monat
    • Individuelle Rechercheanforderungen zuerst klären
    • Pro-Zugang erst, wenn Umfang und Workflow passen
    • Kein Versprechen für Funktionen, die noch nicht live sind
    Pro-Zugang anfragen

    Leistung und Preis werden vor Vertragsschluss gemeinsam festgelegt.

    Belowmark ist Recherche und dokumentierte Vorprüfung, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Vor einem Gebot zählt immer das amtliche Original.

    Woher die Daten kommen

    zvg-portal.de
    Amtliche Bekanntmachung der ZVG-Versteigerungen über das gemeinsame Justizportal der Länder.
    Wertgrenzen nach ZVG
    Aus dem festgesetzten Verkehrswert berechnet: 5/10- und 7/10-Grenze, Sicherheitsleistung nach § 68 ZVG und die Grunderwerbsteuer des jeweiligen Landes.
    Amtliche Geoportale
    Amtliche Geoportale der Länder, je Objekt verlinkt. Flurstück und Grundbuchblatt stehen in der Versteigerungsakte beim Amtsgericht, nicht im Kurzaushang.
    Amtsgericht
    Das Bekanntmachungs-PDF des Gerichts, je Verfahren verlinkt. Gutachten, Fotos und Grundbuchauszug liegen in der Akte beim Amtsgericht — dorthin wird verwiesen, kopiert wird nichts.