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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · NIEDERSACHSEN

Amtsgericht Gifhorn: 2 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Amtsgericht Gifhorn (Niedersachsen) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine2
Ø Verkehrswert404.500 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Wohn-/Geschäftshaus, Wohnhaus, zur Zeit als Bürogebäude genutzt, mit Flachdachanbau, einem Lagergebäude sowie einer Doppelgarage2026-11-20

Wohn-/Geschäftshaus, Wohnhaus, zur Zeit als Bürogebäude genutzt, mit Flachdachanbau, einem Lagergebäude sowie einer Doppelgarage: Calberlaher Str. 16, 38547 Calberlah, Edesbüttel

38547 Calberlah, Edesbüttel · AG Gifhorn

Verkehrswert / Schätzwert455.000 €
Einstieg / Mindestgebot227.500 €
Einfamilienhaus, Einfamilienhaus2026-11-27

Einfamilienhaus, Einfamilienhaus: Meiseneck 5, 38518 Gifhorn

38518 Gifhorn · AG Gifhorn

Verkehrswert / Schätzwert354.000 €
Einstieg / Mindestgebot177.000 €

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Wohn-/Geschäftshaus, Wohnhaus, zur Zeit als Bürogebäude genutzt, mit Flachdachanbau, einem Lagergebäude sowie einer Doppelgarage38547 Calberlah, EdesbüttelAG Gifhorn2026-11-20455.000 €227.500 €45.500 €Prüfen →
Einfamilienhaus, Einfamilienhaus38518 GifhornAG Gifhorn2026-11-27354.000 €177.000 €35.400 €Prüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Gifhorn

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Amtsgericht Gifhorn?

Aktuell sind am Amtsgericht Gifhorn (Niedersachsen) 2 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 0 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Amtsgericht Gifhorn?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.