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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · NIEDERSACHSEN

Amtsgericht Wilhelmshaven: 2 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Amtsgericht Wilhelmshaven (Niedersachsen) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine2
Ø Verkehrswert337.500 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

gewerblich genutztes Grundstück, Lager- und Fahrzeughalle2026-11-25

gewerblich genutztes Grundstück, Lager- und Fahrzeughalle: Ladestraße 10, 26389 Wilhelmshaven, Wilhelmshaven

26389 Wilhelmshaven, Wilhelmshaven · AG Wilhelmshaven

Verkehrswert / Schätzwert605.000 €
Einstieg / Mindestgebot302.500 €
4001 m²
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Wohnungseigentum Nr. 33 4. OG2026-12-02

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Wohnungseigentum Nr. 33 4. OG: Flutstraße 183, 26388 Wilhelmshaven

26388 Wilhelmshaven · AG Wilhelmshaven

Verkehrswert / Schätzwert70.000 €
Einstieg / Mindestgebot35.000 €
59 m²3 bis 4 Zimmer

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
gewerblich genutztes Grundstück, Lager- und Fahrzeughalle26389 Wilhelmshaven, WilhelmshavenAG Wilhelmshaven2026-11-25605.000 €302.500 €60.500 €Prüfen →
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Wohnungseigentum Nr. 33 4. OG26388 WilhelmshavenAG Wilhelmshaven2026-12-0270.000 €35.000 €7.000 €Prüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Wilhelmshaven

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Amtsgericht Wilhelmshaven?

Aktuell sind am Amtsgericht Wilhelmshaven (Niedersachsen) 2 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 0 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Amtsgericht Wilhelmshaven?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.