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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · FREIBURG (CH)

Betreibungsamt des Sensebezirks: 2 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Betreibungsamt des Sensebezirks (Freiburg (CH)) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine2
Ø Verkehrswert570.000 €
Wertgrenzen entfallen2
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Betreibungsamtliche Steigerung2026-11-18

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Bettina Stoll

1712 Tafers · Betreibungsamt des Sensebezirks

Verkehrswert / Schätzwert570.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot285.000 CHF
Wertgrenzen entfallen
Betreibungsamtliche Steigerung2026-11-18

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Joseph Théophile Bert Poeckes

1712 Tafers · Betreibungsamt des Sensebezirks

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / MindestgebotAuf Anfrage
Wertgrenzen entfallen

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Betreibungsamtliche Steigerung1712 TafersBetreibungsamt des Sensebezirks2026-11-18570.000 CHF285.000 CHF57.000 CHFPrüfen →
Betreibungsamtliche Steigerung1712 TafersBetreibungsamt des Sensebezirks2026-11-18Auf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfragePrüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Betreibungsamt des Sensebezirks

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Betreibungsamt des Sensebezirks?

Aktuell sind am Betreibungsamt des Sensebezirks (Freiburg (CH)) 2 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 2 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Betreibungsamt des Sensebezirks?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.