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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · SOLOTHURN (CH)

Betreibungsamt Dorneck-Thierstein: 2 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Betreibungsamt Dorneck-Thierstein (Solothurn (CH)) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine2
Ø Verkehrswert748.000 €
Wertgrenzen entfallen2
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Betreibungsamtliche Steigerung2027-01-20

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Jürg Dreier

4143 Dornach · Betreibungsamt Dorneck-Thierstein

Verkehrswert / Schätzwert748.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot374.000 CHF
Wertgrenzen entfallen114 m²
Betreibungsamtliche Steigerung2027-01-13

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Rita Müller

4143 Dornach · Betreibungsamt Dorneck-Thierstein

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / MindestgebotAuf Anfrage
Wertgrenzen entfallen1016 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Betreibungsamtliche Steigerung4143 DornachBetreibungsamt Dorneck-Thierstein2027-01-20748.000 CHF374.000 CHF74.800 CHFPrüfen →
Betreibungsamtliche Steigerung4143 DornachBetreibungsamt Dorneck-Thierstein2027-01-13Auf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfragePrüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Betreibungsamt Dorneck-Thierstein

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Betreibungsamt Dorneck-Thierstein?

Aktuell sind am Betreibungsamt Dorneck-Thierstein (Solothurn (CH)) 2 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 2 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Betreibungsamt Dorneck-Thierstein?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.