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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · BERN (CH)

Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West: 2 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West (Bern (CH)) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine2
Ø Verkehrswert1.495.069 €
Wertgrenzen entfallen2
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Betreibungsamtliche Steigerung2026-09-24

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Urs Rubi-Binggeli

3628 Uttigen · Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West

Verkehrswert / Schätzwert1.390.137 CHF
Einstieg / Mindestgebot695.069 CHF
Wertgrenzen entfallen
Betreibungsamtliche Steigerung2026-09-17

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Weisshaupt Hans

3762 Erlenbach im · Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West

Verkehrswert / Schätzwert1.600.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot800.000 CHF
Wertgrenzen entfallen

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Betreibungsamtliche Steigerung3628 UttigenBetreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West2026-09-241.390.137 CHF695.069 CHF139.014 CHFPrüfen →
Betreibungsamtliche Steigerung3762 Erlenbach imBetreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West2026-09-171.600.000 CHF800.000 CHF160.000 CHFPrüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West?

Aktuell sind am Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West (Bern (CH)) 2 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 2 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.