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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · BURGENLAND (AT)

Bezirksgericht Neusiedl am See: 3 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Bezirksgericht Neusiedl am See (Burgenland (AT)) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine3
Ø Verkehrswert450.667 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Dokumenten3

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

gewerbliche Liegenschaft2026-11-13

gewerbliche Liegenschaft, 7161 St. Andrä am Zicksee, Gartenstraße 8a

7161 St. Andrä am Zicksee · BG Neusiedl am See

Verkehrswert / Schätzwert295.000 €
Einstieg / Mindestgebot221.250 €
1.3 m²
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft2026-11-13

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft, 7142 Illmitz

7142 Illmitz · BG Neusiedl am See

Verkehrswert / Schätzwert107.000 €
Einstieg / Mindestgebot53.500 €
7.21 m²
ZweifamilienhausTermin folgt

Zweifamilienhaus, 2421 Kittsee, Spitalgasse 2

2421 Kittsee · BG Neusiedl am See

Verkehrswert / Schätzwert950.000 €
Einstieg / Mindestgebot650.000 €
718.36 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
gewerbliche Liegenschaft7161 St. Andrä am ZickseeBG Neusiedl am See2026-11-13295.000 €221.250 €29.500 €Prüfen →
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft7142 IllmitzBG Neusiedl am See2026-11-13107.000 €53.500 €10.700 €Prüfen →
Zweifamilienhaus2421 KittseeBG Neusiedl am See2026/2027950.000 €650.000 €95.000 €Prüfen →

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Bezirksgericht Neusiedl am See?

Aktuell sind am Bezirksgericht Neusiedl am See (Burgenland (AT)) 3 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 0 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Bezirksgericht Neusiedl am See?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.