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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · NIEDERÖSTERREICH (AT)

Bezirksgericht St. Pölten: 3 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Bezirksgericht St. Pölten (Niederösterreich (AT)) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine3
Ø Verkehrswert682.500 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Zweifamilienhaus2026-12-15

Zweifamilienhaus, 3150 Göblasbruck, Zwirnereigasse 12

3150 Göblasbruck · BG St. Pölten

Verkehrswert / Schätzwert375.000 €
Einstieg / Mindestgebot187.500 €
190 m²
gewerbliche Liegenschaft2026-12-15

gewerbliche Liegenschaft, 3100 St. Pölten, Heßstraße 12

3100 St. Pölten · BG St. Pölten

Verkehrswert / Schätzwert990.000 €
Einstieg / Mindestgebot790.000 €
900 m²
Einfamilienhaus2027-01-21

Einfamilienhaus, 3100 St. Pölten, Weinhoferstraße 10

3100 St. Pölten · BG St. Pölten

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / Mindestgebot220.000 €
361 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Zweifamilienhaus3150 GöblasbruckBG St. Pölten2026-12-15375.000 €187.500 €37.500 €Prüfen →
gewerbliche Liegenschaft3100 St. PöltenBG St. Pölten2026-12-15990.000 €790.000 €99.000 €Prüfen →
Einfamilienhaus3100 St. PöltenBG St. Pölten2027-01-21Auf Anfrage220.000 €22.000 €Prüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Bezirksgericht St. Pölten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Bezirksgericht St. Pölten?

Aktuell sind am Bezirksgericht St. Pölten (Niederösterreich (AT)) 3 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 0 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Bezirksgericht St. Pölten?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.