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VOLLSTRECKUNGSGERICHT · ST. GALLEN (CH)

Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil: 2 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil (St. Gallen (CH)) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine2
Ø Verkehrswert800.000 €
Wertgrenzen entfallen2
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Konkursamtliche Steigerung2026-08-26

Konkursamtliche Grundstücksteigerung Christophorus Johannes Okle, ausgeschlagene Erbschaft

1000 Miteigentum an · Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / MindestgebotAuf Anfrage
Wertgrenzen entfallen
Konkursamtliche Steigerung2026-06-24

Konkursamtliche Grundstücksteigerung Simon Toscan, ausgeschlagene Erbschaft

2348 Plan Nr · Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil

Verkehrswert / Schätzwert800.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot400.000 CHF
Wertgrenzen entfallen167 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Konkursamtliche Steigerung1000 Miteigentum anKonkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil2026-08-26Auf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfragePrüfen →
Konkursamtliche Steigerung2348 Plan NrKonkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil2026-06-24800.000 CHF400.000 CHF80.000 CHFPrüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil?

Aktuell sind am Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil (St. Gallen (CH)) 2 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 2 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.