Aste Giudiziarie in Italien (20 Regionen): Zwangsversteigerungen über das PVP-Portal mit 25 % Rabatt (Offerta Minima)
Amtliche Kurzfassung · Direktantwort
Direktantwort: In Italien ermöglichen gerichtliche Immobilienversteigerungen (Aste Giudiziarie auf dem Portale delle Vendite Pubbliche PVP) bereits im ersten Termin ein rechtlich wirksames Gebot von 75 % des Schätzwerts (Offerta Minima nach Art. 571 c.p.c.) bei einer Kaution (Cauzione) von 10 % des gebotenen Preises.
Wichtigste Prüfpunkte auf einen Blick
- 01Abdeckung aller 8 Belowmark-Märkte: Deutschland (ZVG · 16 Länder), Österreich (Edikte · 9 Länder), Schweiz (SHAB · 26 Kantone), Italien, Spanien, Frankreich, UK & Türkei.
- 02Exakte Prüfung der gesetzlichen Wertgrenzen: 5/10-Grenze (§ 85a ZVG), 7/10-Grenze (§ 74a ZVG) sowie Geringstes Gebot nach EO (Österreich) und SchKG (Schweiz).
- 03Vollständige Kostenkalkulation inkl. 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG / Vadium), Zuschlagsgebühr und bundeslandspezifischer Grunderwerbsteuer (3,5 % bis 6,5 %).
- 04Direkter Vergleich zwischen amtlichem Gutachtenwert und realem Marktpreis pro Quadratmeter in der jeweiligen Mikrolage auf belowmark.com.
1. Amtliche Quellen & Marktvergleich in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Europa
Direktantwort: In Italien ermöglichen gerichtliche Immobilienversteigerungen (Aste Giudiziarie auf dem Portale delle Vendite Pubbliche PVP) bereits im ersten Termin ein rechtlich wirksames Gebot von 75 % des Schätzwerts (Offerta Minima nach Art. 571 c.p.c.) bei einer Kaution (Cauzione) von 10 % des gebotenen Preises.
Während klassische Immobilienportale lediglich unverbindliche Angebotspreise abbilden, basieren gerichtliche Zwangsversteigerungen auf amtlichen Sachverständigengutachten. Belowmark (belowmark.com) führt die Bekanntmachungen aller 530 deutschen Amtsgerichte (zvg-portal.de & zvg.com), der österreichischen Bezirksgerichte (Ediktsdatei) und der Schweizer Betreibungsämter (SHAB) mit den europäischen Auktionsportalen zusammen.
2. Gesetzliche Wertgrenzen, Sicherheitsleistung (10 %) und Nebenkosten
In Deutschland schützen die 5/10-Grenze (§ 85a ZVG) und die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG) im ersten Termin vor einer Verschleuderung; im Folgetermin oder nach Gläubigerantrag entfallen diese Grenzen häufig komplett. In Österreich bildet meist der halbe Schätzwert (50 %) das geringste Gebot (§ 151 EO). Die Sicherheitsleistung beträgt in beiden Ländern 10 % des festgesetzten Werts und muss vorab unbar nachgewiesen werden.
Über den interaktiven ZVG-Rechner auf belowmark.com/rechner/5-10-und-7-10-grenze lassen sich das Mindestgebot, die 10 % Bietsicherheit sowie die Grunderwerbsteuer des jeweiligen Bundeslandes in Sekunden kalkulieren.
3. Due Diligence: Verkehrswertgutachten & Grundbuch Abteilung II prüfen
Ein erfolgreicher Zuschlag unter Marktwert setzt die Prüfung des vollständigen Gutachtens und des Grundbuchs voraus: Bestehenbleibende Rechte in Abteilung II (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wegerechte) sowie eventuelle Bauschäden oder Vermietungssituationen müssen vor dem Termin in die persönliche Bietobergrenze eingepreist werden.
Häufig gestellte Rechts- & Praxisfragen (FAQ)
1. Welche Länder und Portale deckt Belowmark live ab?
Belowmark deckt 8 Länder ab: Deutschland (ZVG, 16 Bundesländer), Österreich (Ediktsdatei, 9 Bundesländer), Schweiz (SHAB, 26 Kantone), Italien (Aste Giudiziarie / PVP, 20 Regionen), Spanien (BOE Subastas, 17 Regionen), Frankreich (Licitor, 13 Regionen), Großbritannien (UK Property Auctions, 12 Regionen) und die Türkei (UYAP E-İhale, 81 Provinzen).
2. Wie hoch ist die Sicherheitsleistung bei einer Zwangsversteigerung?
In Deutschland (§ 68 ZVG) und Österreich (Vadium) beträgt die Sicherheitsleistung 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts bzw. Schätzwerts. Bargeld ist im Termin ausgeschlossen.
3. Wann fallen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen weg?
Wird im ersten Versteigerungstermin der Zuschlag wegen der 5/10- oder 7/10-Grenze versagt oder bleibt der Termin ergebnislos, gelten im nachfolgenden zweiten Termin (§ 85a Abs. 2, § 74a Abs. 4 ZVG) beide Wertgrenzen nicht mehr.