Zum Inhalt springen
ÖSTERREICH · EDIKTSDATEI DER JUSTIZ · 9 BUNDESLÄNDER · SALZBURG

Zwangsversteigerung Salzburg (Ediktsdatei Österreich): 4 aktuelle Liegenschaften

Amtlich veröffentlichte gerichtliche Immobilienversteigerungen (Edikte) für Salzburg (Salzburg) — mit Schätzwert (§ 140 EO), 50 % Geringstem Gebot (§ 151 EO), 10 % Vadium (§ 147 EO) und 4.6 % Kaufnebenkosten.

Active Lots / Edikte4
Avg. Valuation4.165.000 €
Transfer Tax4.6%
Next Auction2026-11-17

Aktuelle Versteigerungsedikte & Liegenschaften

Sonstiges2026-11-17

Sonstiges, 5020 Salzburg, Griesgasse 1, 3 sowie Rathausplatz 4 und Getreidegasse 4/ Griesgasse 5

5020 Salzburg · BG Salzburg

Verkehrswert / Schätzwert14.845.000 €
Einstieg / Mindestgebot7.422.500 €
1765 m²
Einfamilienhaus2026-11-17

Einfamilienhaus, 5020 Salzburg, Hammerauer Straße 76a

5020 Salzburg · BG Salzburg

Verkehrswert / Schätzwert811.000 €
Einstieg / Mindestgebot405.500 €
157.1 m²
WohnungseigentumsobjektTermin folgt

Wohnungseigentumsobjekt, 5020 Salzburg, Saint-Julien-Straße 33

5020 Salzburg · BG Salzburg

Verkehrswert / Schätzwert370.000 €
Einstieg / Mindestgebot185.000 €
202 m²
MehrfamilienhausTermin folgt

Mehrfamilienhaus, 5020 Salzburg, Peilsteinerstraße 35 bzw. Stauffeneggstraße 7

5020 Salzburg · BG Salzburg

Verkehrswert / Schätzwert634.000 €
Einstieg / Mindestgebot317.000 €
127.8 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Sonstiges5020 SalzburgBG Salzburg2026-11-1714.845.000 €7.422.500 €1.484.500 €Prüfen →
Einfamilienhaus5020 SalzburgBG Salzburg2026-11-17811.000 €405.500 €81.100 €Prüfen →
Wohnungseigentumsobjekt5020 SalzburgBG Salzburg2026/2027370.000 €185.000 €37.000 €Prüfen →
Mehrfamilienhaus5020 SalzburgBG Salzburg2026/2027634.000 €317.000 €63.400 €Prüfen →

Häufig gestellte Fragen zur Zwangsversteigerung in Österreich (EO)

Wie hoch ist das Geringste Gebot bei einer Zwangsversteigerung in Österreich?

Nach § 151 Abs. 1 der österreichischen Exekutionsordnung (EO) beträgt das Geringste Gebot bei Häusern und Eigentumswohnungen in der Regel die Hälfte (50 %) des gerichtlich festgesetzten Schätzwerts. Unter diesem Betrag darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

Was ist das Vadium (§ 147 EO) und wie muss es beim Bezirksgericht hinterlegt werden?

Jeder Bieter muss im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung (Vadium) in Höhe von 10 % des Schätzwerts vorweisen — in Österreich typischerweise durch eine Sparurkunde (Sparbuch) oder Bankgarantie. Bargeld ist im Gerichtssaal ausgeschlossen.

Was bedeutet die 3/4-Grenze für ein Überbot (§ 195 EO)?

Erreicht das Meistgebot im Termin nicht mindestens 75 % (drei Viertel) des Schätzwerts, kann innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung des Zuschlags beim Exekutionsgericht ein Überbot abgegeben werden, das mindestens ein Viertel höher ist als das Meistgebot. Ab 75 % des Schätzwerts ist ein Überbot ausgeschlossen.