Zum Inhalt springen
VOLLSTRECKUNGSGERICHT · NORDRHEIN-WESTFALEN

Amtsgericht Warburg: 2 aktuelle Zwangsversteigerungen

Amtliche Terminübersicht für das Amtsgericht Warburg (Nordrhein-Westfalen) nach § 39 ZVG — inklusive Verkehrswert, 5/10- und 7/10-Mindestgebot, 10 % Sicherheitsleistung (§ 68 ZVG) und Gutachten-Status.

Aktive Termine2
Ø Verkehrswert265.500 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Dokumenten2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Carport und Abstellraum2026-11-06

Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Carport und Abstellraum: Im Dorning 16, 34414 Warburg

34414 Warburg · AG Warburg

Verkehrswert / Schätzwert285.000 €
Einstieg / Mindestgebot142.500 €
Kfz-Stellplatz, Garage, Einfamilienhaus, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung2026-12-04

Kfz-Stellplatz, Garage, Einfamilienhaus, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung: Klosterstraße 17, 34414 Warburg

34414 Warburg · AG Warburg

Verkehrswert / Schätzwert246.000 €
Einstieg / Mindestgebot123.000 €

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Carport und Abstellraum34414 WarburgAG Warburg2026-11-06285.000 €142.500 €28.500 €Prüfen →
Kfz-Stellplatz, Garage, Einfamilienhaus, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung34414 WarburgAG Warburg2026-12-04246.000 €123.000 €24.600 €Prüfen →

Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Warburg

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Zwangsversteigerungen laufen aktuell am Amtsgericht Warburg?

Aktuell sind am Amtsgericht Warburg (Nordrhein-Westfalen) 2 aktive Zwangsversteigerungs- und Teilungsversteigerungsverfahren amtlich terminiert. Bei 0 Verfahren sind die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen bereits entfallen.

Welche Sicherheitsleistung gilt im Versteigerungstermin am Amtsgericht Warburg?

Nach § 68 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung in der Regel 10 % des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Bargeld ist ausgeschlossen; zulässig sind Vorab-Überweisung an die Gerichtskasse, Bundesbankscheck oder Bankbürgschaft.