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KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · NORDRHEIN-WESTFALEN

Zwangsversteigerung Warburg: 2 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Warburg (Nordrhein-Westfalen) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Warburg2
Ø Verkehrswert265.500 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Bekanntmachung2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Carport und Abstellraum2026-11-06

Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Carport und Abstellraum: Im Dorning 16, 34414 Warburg

34414 Warburg · AG Warburg

Verkehrswert / Schätzwert285.000 €
Einstieg / Mindestgebot142.500 €
Kfz-Stellplatz, Garage, Einfamilienhaus, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung2026-12-04

Kfz-Stellplatz, Garage, Einfamilienhaus, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung: Klosterstraße 17, 34414 Warburg

34414 Warburg · AG Warburg

Verkehrswert / Schätzwert246.000 €
Einstieg / Mindestgebot123.000 €

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Carport und Abstellraum34414 WarburgAG Warburg2026-11-06285.000 €142.500 €28.500 €Prüfen →
Kfz-Stellplatz, Garage, Einfamilienhaus, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung34414 WarburgAG Warburg2026-12-04246.000 €123.000 €24.600 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Warburg

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Warburg statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Warburg (Nordrhein-Westfalen) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Warburg) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Warburg?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.