Zum Inhalt springen
ÖSTERREICH · EDIKTSDATEI DER JUSTIZ · 9 BUNDESLÄNDER · WIEN

Zwangsversteigerung Bezirksgericht Floridsdorf (Ediktsdatei Österreich): 4 aktuelle Liegenschaften

Amtlich veröffentlichte gerichtliche Immobilienversteigerungen (Edikte) für Bezirksgericht Floridsdorf (Wien) — mit Schätzwert (§ 140 EO), 50 % Geringstem Gebot (§ 151 EO), 10 % Vadium (§ 147 EO) und 4.6 % Kaufnebenkosten.

Active Lots / Edikte4
Avg. Valuation230.000 €
Transfer Tax4.6%
Next Auction2026-11-04

Aktuelle Versteigerungsedikte & Liegenschaften

bebaubare Liegenschaft2026-11-04

bebaubare Liegenschaft, 1210 Wien, Pichelwangergasse 5A

1210 Wien · BG Floridsdorf

Verkehrswert / Schätzwert328.000 €
Einstieg / Mindestgebot164.000 €
938 m²
bebaubare Liegenschaft2026-11-04

bebaubare Liegenschaft, 1210 Wien, Wildnergasse 52

1210 Wien · BG Floridsdorf

Verkehrswert / Schätzwert132.000 €
Einstieg / Mindestgebot66.000 €
454 m²
bebaubare Liegenschaft2026-11-19

bebaubare Liegenschaft, 1210 Wien, Karl-Nieschlag-Gasse

1210 Wien · BG Floridsdorf

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / Mindestgebot255.000 €
636 m²
bebaubare Liegenschaft2026-11-19

bebaubare Liegenschaft, 1210 Wien, Karl-Nieschlag-Gasse

1210 Wien · BG Floridsdorf

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / Mindestgebot292.000 €
729 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
bebaubare Liegenschaft1210 WienBG Floridsdorf2026-11-04328.000 €164.000 €32.800 €Prüfen →
bebaubare Liegenschaft1210 WienBG Floridsdorf2026-11-04132.000 €66.000 €13.200 €Prüfen →
bebaubare Liegenschaft1210 WienBG Floridsdorf2026-11-19Auf Anfrage255.000 €Auf AnfragePrüfen →
bebaubare Liegenschaft1210 WienBG Floridsdorf2026-11-19Auf Anfrage292.000 €Auf AnfragePrüfen →

Häufig gestellte Fragen zur Zwangsversteigerung in Österreich (EO)

Wie hoch ist das Geringste Gebot bei einer Zwangsversteigerung in Österreich?

Nach § 151 Abs. 1 der österreichischen Exekutionsordnung (EO) beträgt das Geringste Gebot bei Häusern und Eigentumswohnungen in der Regel die Hälfte (50 %) des gerichtlich festgesetzten Schätzwerts. Unter diesem Betrag darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

Was ist das Vadium (§ 147 EO) und wie muss es beim Bezirksgericht hinterlegt werden?

Jeder Bieter muss im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung (Vadium) in Höhe von 10 % des Schätzwerts vorweisen — in Österreich typischerweise durch eine Sparurkunde (Sparbuch) oder Bankgarantie. Bargeld ist im Gerichtssaal ausgeschlossen.

Was bedeutet die 3/4-Grenze für ein Überbot (§ 195 EO)?

Erreicht das Meistgebot im Termin nicht mindestens 75 % (drei Viertel) des Schätzwerts, kann innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung des Zuschlags beim Exekutionsgericht ein Überbot abgegeben werden, das mindestens ein Viertel höher ist als das Meistgebot. Ab 75 % des Schätzwerts ist ein Überbot ausgeschlossen.