gewerbliche Liegenschaft, 7161 St. Andrä am Zicksee, Gartenstraße 8a
7161 St. Andrä am Zicksee · BG Neusiedl am See
Amtlich veröffentlichte gerichtliche Immobilienversteigerungen (Edikte) für Bezirksgericht Neusiedl am See (Burgenland) — mit Schätzwert (§ 140 EO), 50 % Geringstem Gebot (§ 151 EO), 10 % Vadium (§ 147 EO) und 4.6 % Kaufnebenkosten.
7161 St. Andrä am Zicksee · BG Neusiedl am See
7142 Illmitz · BG Neusiedl am See
2421 Kittsee · BG Neusiedl am See
| Objekt & Ort | Gericht / Behörde | Termin | Verkehrswert / Schätzwert | Mindestgebot (50 % / 70 %) | 10 % Sicherheit | Akte & Gutachten |
|---|---|---|---|---|---|---|
| gewerbliche Liegenschaft7161 St. Andrä am Zicksee | BG Neusiedl am See | 2026-11-13 | 295.000 € | 221.250 € | 29.500 € | Prüfen → |
| land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft7142 Illmitz | BG Neusiedl am See | 2026-11-13 | 107.000 € | 53.500 € | 10.700 € | Prüfen → |
| Zweifamilienhaus2421 Kittsee | BG Neusiedl am See | 2026/2027 | 950.000 € | 650.000 € | 95.000 € | Prüfen → |
Nach § 151 Abs. 1 der österreichischen Exekutionsordnung (EO) beträgt das Geringste Gebot bei Häusern und Eigentumswohnungen in der Regel die Hälfte (50 %) des gerichtlich festgesetzten Schätzwerts. Unter diesem Betrag darf der Zuschlag nicht erteilt werden.
Jeder Bieter muss im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung (Vadium) in Höhe von 10 % des Schätzwerts vorweisen — in Österreich typischerweise durch eine Sparurkunde (Sparbuch) oder Bankgarantie. Bargeld ist im Gerichtssaal ausgeschlossen.
Erreicht das Meistgebot im Termin nicht mindestens 75 % (drei Viertel) des Schätzwerts, kann innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung des Zuschlags beim Exekutionsgericht ein Überbot abgegeben werden, das mindestens ein Viertel höher ist als das Meistgebot. Ab 75 % des Schätzwerts ist ein Überbot ausgeschlossen.