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ÖSTERREICH · EDIKTSDATEI DER JUSTIZ · 9 BUNDESLÄNDER · BURGENLAND

Zwangsversteigerung Bezirksgericht Oberpullendorf (Ediktsdatei Österreich): 4 aktuelle Liegenschaften

Amtlich veröffentlichte gerichtliche Immobilienversteigerungen (Edikte) für Bezirksgericht Oberpullendorf (Burgenland) — mit Schätzwert (§ 140 EO), 50 % Geringstem Gebot (§ 151 EO), 10 % Vadium (§ 147 EO) und 4.6 % Kaufnebenkosten.

Active Lots / Edikte4
Avg. Valuation267.633 €
Transfer Tax4.6%
Next Auction2026-11-12

Aktuelle Versteigerungsedikte & Liegenschaften

Wohnungseigentumsobjekt2026-11-12

Wohnungseigentumsobjekt, 7350 Oberpullendorf, Am Schlossberg 5/1

7350 Oberpullendorf · BG Oberpullendorf

Verkehrswert / Schätzwert473.000 €
Einstieg / Mindestgebot400.000 €
93.99 m²
gemischt genutztes Haus2026-11-12

gemischt genutztes Haus, 7323 Ritzing, Hauptplatz 11 und 12

7323 Ritzing · BG Oberpullendorf

Verkehrswert / Schätzwert80.300 €
Einstieg / Mindestgebot40.150 €
209.43 m²
Einfamilienhaus2026-12-15

Einfamilienhaus, 7373 Piringsdorf, Günsweg 8

7373 Piringsdorf · BG Oberpullendorf

Verkehrswert / Schätzwert249.600 €
Einstieg / Mindestgebot124.800 €
94.23 m²
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft2026-12-15

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft, 7441 Pilgersdorf

7441 Pilgersdorf · BG Oberpullendorf

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / Mindestgebot2.000 €
2.55 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Wohnungseigentumsobjekt7350 OberpullendorfBG Oberpullendorf2026-11-12473.000 €400.000 €47.300 €Prüfen →
gemischt genutztes Haus7323 RitzingBG Oberpullendorf2026-11-1280.300 €40.150 €8.030 €Prüfen →
Einfamilienhaus7373 PiringsdorfBG Oberpullendorf2026-12-15249.600 €124.800 €24.960 €Prüfen →
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft7441 PilgersdorfBG Oberpullendorf2026-12-15Auf Anfrage2.000 €1.000 €Prüfen →

Häufig gestellte Fragen zur Zwangsversteigerung in Österreich (EO)

Wie hoch ist das Geringste Gebot bei einer Zwangsversteigerung in Österreich?

Nach § 151 Abs. 1 der österreichischen Exekutionsordnung (EO) beträgt das Geringste Gebot bei Häusern und Eigentumswohnungen in der Regel die Hälfte (50 %) des gerichtlich festgesetzten Schätzwerts. Unter diesem Betrag darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

Was ist das Vadium (§ 147 EO) und wie muss es beim Bezirksgericht hinterlegt werden?

Jeder Bieter muss im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung (Vadium) in Höhe von 10 % des Schätzwerts vorweisen — in Österreich typischerweise durch eine Sparurkunde (Sparbuch) oder Bankgarantie. Bargeld ist im Gerichtssaal ausgeschlossen.

Was bedeutet die 3/4-Grenze für ein Überbot (§ 195 EO)?

Erreicht das Meistgebot im Termin nicht mindestens 75 % (drei Viertel) des Schätzwerts, kann innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung des Zuschlags beim Exekutionsgericht ein Überbot abgegeben werden, das mindestens ein Viertel höher ist als das Meistgebot. Ab 75 % des Schätzwerts ist ein Überbot ausgeschlossen.