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ÖSTERREICH · EDIKTSDATEI DER JUSTIZ · 9 BUNDESLÄNDER · OBERÖSTERREICH

Zwangsversteigerung Bezirksgericht Rohrbach (Ediktsdatei Österreich): 3 aktuelle Liegenschaften

Amtlich veröffentlichte gerichtliche Immobilienversteigerungen (Edikte) für Bezirksgericht Rohrbach (Oberösterreich) — mit Schätzwert (§ 140 EO), 50 % Geringstem Gebot (§ 151 EO), 10 % Vadium (§ 147 EO) und 4.6 % Kaufnebenkosten.

Active Lots / Edikte3
Avg. Valuation41.908 €
Transfer Tax4.6%
Next Auction2026-11-09

Aktuelle Versteigerungsedikte & Liegenschaften

Eigentumswohnung2026-11-09

Eigentumswohnung, 4134 Putzleinsdorf, Spitalstraße 17

4134 Putzleinsdorf · BG Rohrbach

Verkehrswert / Schätzwert55.000 €
Einstieg / Mindestgebot27.500 €
48 m²
Wohnungseigentumsobjekt2026-11-09

Wohnungseigentumsobjekt, 4134 Putzleinsdorf, Spitalstraße 17

4134 Putzleinsdorf · BG Rohrbach

Verkehrswert / Schätzwert4.000 €
Einstieg / Mindestgebot2.000 €
12.5 m²
Einfamilienhaus2026-11-09

Einfamilienhaus, 4164 Schwarzenberg am Böhmerwald, Dachsbergweg 4

4164 Schwarzenberg am Böhmerwald · BG Rohrbach

Verkehrswert / Schätzwert66.725 €
Einstieg / Mindestgebot66.725 €
229.83 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Eigentumswohnung4134 PutzleinsdorfBG Rohrbach2026-11-0955.000 €27.500 €5.500 €Prüfen →
Wohnungseigentumsobjekt4134 PutzleinsdorfBG Rohrbach2026-11-094.000 €2.000 €1.000 €Prüfen →
Einfamilienhaus4164 Schwarzenberg am BöhmerwaldBG Rohrbach2026-11-0966.725 €66.725 €6.673 €Prüfen →

Häufig gestellte Fragen zur Zwangsversteigerung in Österreich (EO)

Wie hoch ist das Geringste Gebot bei einer Zwangsversteigerung in Österreich?

Nach § 151 Abs. 1 der österreichischen Exekutionsordnung (EO) beträgt das Geringste Gebot bei Häusern und Eigentumswohnungen in der Regel die Hälfte (50 %) des gerichtlich festgesetzten Schätzwerts. Unter diesem Betrag darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

Was ist das Vadium (§ 147 EO) und wie muss es beim Bezirksgericht hinterlegt werden?

Jeder Bieter muss im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung (Vadium) in Höhe von 10 % des Schätzwerts vorweisen — in Österreich typischerweise durch eine Sparurkunde (Sparbuch) oder Bankgarantie. Bargeld ist im Gerichtssaal ausgeschlossen.

Was bedeutet die 3/4-Grenze für ein Überbot (§ 195 EO)?

Erreicht das Meistgebot im Termin nicht mindestens 75 % (drei Viertel) des Schätzwerts, kann innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung des Zuschlags beim Exekutionsgericht ein Überbot abgegeben werden, das mindestens ein Viertel höher ist als das Meistgebot. Ab 75 % des Schätzwerts ist ein Überbot ausgeschlossen.