Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Catherine Françoise Pauletti, Marco Hans Pauletti
9053 Teufen AR · Betreibungsamt Appenzeller Mittelland
Alle amtlich im SHAB publizierten betreibungs- und konkursamtlichen Immobiliensteigerungen für Betreibungsamt Appenzeller Mittelland (Kanton Appenzell Ausserrhoden) — mit Schätzung in CHF, Steigerungsbedingungen nach SchKG und 2 % kantonalen Gebühren.
9053 Teufen AR · Betreibungsamt Appenzeller Mittelland
| Objekt & Ort | Gericht / Behörde | Termin | Verkehrswert / Schätzwert | Mindestgebot (50 % / 70 %) | 10 % Sicherheit | Akte & Gutachten |
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| Betreibungsamtliche Steigerung9053 Teufen AR | Betreibungsamt Appenzeller Mittelland | 2027-01-26 | 960.000 CHF | 480.000 CHF | 96.000 CHF | Prüfen → |
Bei einer betreibungsamtlichen Versteigerung (Pfändung oder Grundpfandverwertung) wird das Grundstück dem Meistbietenden zugeschlagen, sofern das Angebot die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehenden Pfandrechte übersteigt (Deckungsprinzip). Im Konkursverfahren (2. Steigerung) erfolgt der Zuschlag oft ohne Mindestpreis ans höchste Gebot.
Gemäss den Steigerungsbedingungen (die vorab beim Betreibungsamt aufliegen) muss unmittelbar vor dem Zuschlag eine Baranzahlung oder ein Bankcheck einer dem Bundesgesetz über die Banken unterstehenden Schweizer Bank (meist 10 % des Schätzwerts oder ein fixer Mindestbetrag in CHF) vorgelegt werden.
Die Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren sind kantonal geregelt und liegen zwischen ca. 0,2 % (z. B. Zürich, Zug, Schwyz — nur Grundbuchgebühr) und bis zu 3,0–3,3 % (z. B. Genf, Basel-Stadt, Neuenburg).