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SCHWEIZ · SHAB & BETREIBUNGSÄMTER · 26 KANTONE · KANTON ZÜRICH

Grundstücksteigerung Betreibungsamt Zürich 7 (SHAB Schweiz): 1 aktuelle Verfahren

Alle amtlich im SHAB publizierten betreibungs- und konkursamtlichen Immobiliensteigerungen für Betreibungsamt Zürich 7 (Kanton Zürich) — mit Schätzung in CHF, Steigerungsbedingungen nach SchKG und 0.2 % kantonalen Gebühren.

Active Lots / Edikte1
Avg. Valuation—
Transfer Tax0.2%
Next Auction2026-09-22

Aktuelle SHAB-Grundstücksteigerungen (CHF)

Betreibungsamtliche Steigerung2026-09-22

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Robert Simmen, Maria Therese Karolina Simmen-Meyer

8044 Zürich · Betreibungsamt Zürich 7

Verkehrswert / SchätzwertAuf Anfrage
Einstieg / MindestgebotAuf Anfrage
Wertgrenzen entfallen804 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Betreibungsamtliche Steigerung8044 ZürichBetreibungsamt Zürich 72026-09-22Auf AnfrageAuf AnfrageAuf AnfragePrüfen →

Häufig gestellte Fragen zu Grundstücksteigerungen in der Schweiz (SchKG)

Wie funktioniert das Deckungsprinzip (Art. 126 / 142a SchKG) bei Schweizer Grundstücksteigerungen?

Bei einer betreibungsamtlichen Versteigerung (Pfändung oder Grundpfandverwertung) wird das Grundstück dem Meistbietenden zugeschlagen, sofern das Angebot die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehenden Pfandrechte übersteigt (Deckungsprinzip). Im Konkursverfahren (2. Steigerung) erfolgt der Zuschlag oft ohne Mindestpreis ans höchste Gebot.

Welche Zahlungsmittel verlangen Schweizer Betreibungsämter für die Anzahlung?

Gemäss den Steigerungsbedingungen (die vorab beim Betreibungsamt aufliegen) muss unmittelbar vor dem Zuschlag eine Baranzahlung oder ein Bankcheck einer dem Bundesgesetz über die Banken unterstehenden Schweizer Bank (meist 10 % des Schätzwerts oder ein fixer Mindestbetrag in CHF) vorgelegt werden.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer beim Erwerb in der Zwangsverwertung?

Die Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren sind kantonal geregelt und liegen zwischen ca. 0,2 % (z. B. Zürich, Zug, Schwyz — nur Grundbuchgebühr) und bis zu 3,0–3,3 % (z. B. Genf, Basel-Stadt, Neuenburg).