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SCHWEIZ · SHAB & BETREIBUNGSÄMTER · 26 KANTONE · KANTON JURA

Grundstücksteigerung Courtemaîche B (SHAB Schweiz): 1 aktuelle Verfahren

Alle amtlich im SHAB publizierten betreibungs- und konkursamtlichen Immobiliensteigerungen für Courtemaîche B (Kanton Jura) — mit Schätzung in CHF, Steigerungsbedingungen nach SchKG und 2.1 % kantonalen Gebühren.

Active Lots / Edikte1
Avg. Valuation1.951.800 CHF
Transfer Tax2.1%
Next Auction2026-06-30

Aktuelle SHAB-Grundstücksteigerungen (CHF)

Konkursamtliche Steigerung2026-06-30

Konkursamtliche Grundstücksteigerung Le Muguet S.A. en liquidation

2923 Courtemaîche B · Office des poursuites et faillites du canton du Jura

Verkehrswert / Schätzwert1.951.800 CHF
Einstieg / Mindestgebot975.900 CHF
Wertgrenzen entfallen1255 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Konkursamtliche Steigerung2923 Courtemaîche BOffice des poursuites et faillites du canton du Jura2026-06-301.951.800 CHF975.900 CHF195.180 CHFPrüfen →

Häufig gestellte Fragen zu Grundstücksteigerungen in der Schweiz (SchKG)

Wie funktioniert das Deckungsprinzip (Art. 126 / 142a SchKG) bei Schweizer Grundstücksteigerungen?

Bei einer betreibungsamtlichen Versteigerung (Pfändung oder Grundpfandverwertung) wird das Grundstück dem Meistbietenden zugeschlagen, sofern das Angebot die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehenden Pfandrechte übersteigt (Deckungsprinzip). Im Konkursverfahren (2. Steigerung) erfolgt der Zuschlag oft ohne Mindestpreis ans höchste Gebot.

Welche Zahlungsmittel verlangen Schweizer Betreibungsämter für die Anzahlung?

Gemäss den Steigerungsbedingungen (die vorab beim Betreibungsamt aufliegen) muss unmittelbar vor dem Zuschlag eine Baranzahlung oder ein Bankcheck einer dem Bundesgesetz über die Banken unterstehenden Schweizer Bank (meist 10 % des Schätzwerts oder ein fixer Mindestbetrag in CHF) vorgelegt werden.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer beim Erwerb in der Zwangsverwertung?

Die Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren sind kantonal geregelt und liegen zwischen ca. 0,2 % (z. B. Zürich, Zug, Schwyz — nur Grundbuchgebühr) und bis zu 3,0–3,3 % (z. B. Genf, Basel-Stadt, Neuenburg).