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SCHWEIZ · SHAB & BETREIBUNGSÄMTER · 26 KANTONE · KANTON ZÜRICH

Grundstücksteigerung Niederglatt ZH (SHAB Schweiz): 1 aktuelle Verfahren

Alle amtlich im SHAB publizierten betreibungs- und konkursamtlichen Immobiliensteigerungen für Niederglatt ZH (Kanton Zürich) — mit Schätzung in CHF, Steigerungsbedingungen nach SchKG und 0.2 % kantonalen Gebühren.

Active Lots / Edikte1
Avg. Valuation350.000 CHF
Transfer Tax0.2%
Next Auction2026/2027

Aktuelle SHAB-Grundstücksteigerungen (CHF)

Betreibungsamtliche SteigerungTermin folgt

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Rosalia Ciaccia-Erne

8172 Niederglatt ZH · Betreibungsamt Niederhasli-Niederglatt

Verkehrswert / Schätzwert350.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot175.000 CHF
Wertgrenzen entfallen

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Betreibungsamtliche Steigerung8172 Niederglatt ZHBetreibungsamt Niederhasli-Niederglatt2026/2027350.000 CHF175.000 CHF35.000 CHFPrüfen →

Häufig gestellte Fragen zu Grundstücksteigerungen in der Schweiz (SchKG)

Wie funktioniert das Deckungsprinzip (Art. 126 / 142a SchKG) bei Schweizer Grundstücksteigerungen?

Bei einer betreibungsamtlichen Versteigerung (Pfändung oder Grundpfandverwertung) wird das Grundstück dem Meistbietenden zugeschlagen, sofern das Angebot die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehenden Pfandrechte übersteigt (Deckungsprinzip). Im Konkursverfahren (2. Steigerung) erfolgt der Zuschlag oft ohne Mindestpreis ans höchste Gebot.

Welche Zahlungsmittel verlangen Schweizer Betreibungsämter für die Anzahlung?

Gemäss den Steigerungsbedingungen (die vorab beim Betreibungsamt aufliegen) muss unmittelbar vor dem Zuschlag eine Baranzahlung oder ein Bankcheck einer dem Bundesgesetz über die Banken unterstehenden Schweizer Bank (meist 10 % des Schätzwerts oder ein fixer Mindestbetrag in CHF) vorgelegt werden.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer beim Erwerb in der Zwangsverwertung?

Die Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren sind kantonal geregelt und liegen zwischen ca. 0,2 % (z. B. Zürich, Zug, Schwyz — nur Grundbuchgebühr) und bis zu 3,0–3,3 % (z. B. Genf, Basel-Stadt, Neuenburg).