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SCHWEIZ · SHAB & BETREIBUNGSÄMTER · 26 KANTONE · KANTON FREIBURG (FRIBOURG)

Grundstücksteigerung Office des poursuites de la Gruyère (SHAB Schweiz): 3 aktuelle Verfahren

Alle amtlich im SHAB publizierten betreibungs- und konkursamtlichen Immobiliensteigerungen für Office des poursuites de la Gruyère (Kanton Freiburg (Fribourg)) — mit Schätzung in CHF, Steigerungsbedingungen nach SchKG und 1.5 % kantonalen Gebühren.

Active Lots / Edikte3
Avg. Valuation1.160.000 CHF
Transfer Tax1.5%
Next Auction2026-12-02

Aktuelle SHAB-Grundstücksteigerungen (CHF)

Betreibungsamtliche Steigerung2027-02-08

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Kaltrina Basha, Shkumbin Basha

1630 Bulle · Office des poursuites de la Gruyère

Verkehrswert / Schätzwert875.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot437.500 CHF
Wertgrenzen entfallen4.5 Zi.
Betreibungsamtliche Steigerung2026-12-02

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Daniel Giller, Marie Noëlle Banzigou Giller

1630 Bulle · Office des poursuites de la Gruyère

Verkehrswert / Schätzwert910.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot455.000 CHF
Wertgrenzen entfallen226 m²
Betreibungsamtliche Steigerung2026-12-02

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Mavroyannis Elena

1630 Bulle · Office des poursuites de la Gruyère

Verkehrswert / Schätzwert1.695.000 CHF
Einstieg / Mindestgebot847.500 CHF
Wertgrenzen entfallen696 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Betreibungsamtliche Steigerung1630 BulleOffice des poursuites de la Gruyère2027-02-08875.000 CHF437.500 CHF87.500 CHFPrüfen →
Betreibungsamtliche Steigerung1630 BulleOffice des poursuites de la Gruyère2026-12-02910.000 CHF455.000 CHF91.000 CHFPrüfen →
Betreibungsamtliche Steigerung1630 BulleOffice des poursuites de la Gruyère2026-12-021.695.000 CHF847.500 CHF169.500 CHFPrüfen →

Häufig gestellte Fragen zu Grundstücksteigerungen in der Schweiz (SchKG)

Wie funktioniert das Deckungsprinzip (Art. 126 / 142a SchKG) bei Schweizer Grundstücksteigerungen?

Bei einer betreibungsamtlichen Versteigerung (Pfändung oder Grundpfandverwertung) wird das Grundstück dem Meistbietenden zugeschlagen, sofern das Angebot die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehenden Pfandrechte übersteigt (Deckungsprinzip). Im Konkursverfahren (2. Steigerung) erfolgt der Zuschlag oft ohne Mindestpreis ans höchste Gebot.

Welche Zahlungsmittel verlangen Schweizer Betreibungsämter für die Anzahlung?

Gemäss den Steigerungsbedingungen (die vorab beim Betreibungsamt aufliegen) muss unmittelbar vor dem Zuschlag eine Baranzahlung oder ein Bankcheck einer dem Bundesgesetz über die Banken unterstehenden Schweizer Bank (meist 10 % des Schätzwerts oder ein fixer Mindestbetrag in CHF) vorgelegt werden.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer beim Erwerb in der Zwangsverwertung?

Die Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren sind kantonal geregelt und liegen zwischen ca. 0,2 % (z. B. Zürich, Zug, Schwyz — nur Grundbuchgebühr) und bis zu 3,0–3,3 % (z. B. Genf, Basel-Stadt, Neuenburg).