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SCHWEIZ · SHAB & BETREIBUNGSÄMTER · 26 KANTONE · KANTON TESSIN (TICINO)

Grundstücksteigerung Viganello (SHAB Schweiz): 1 aktuelle Verfahren

Alle amtlich im SHAB publizierten betreibungs- und konkursamtlichen Immobiliensteigerungen für Viganello (Kanton Tessin (Ticino)) — mit Schätzung in CHF, Steigerungsbedingungen nach SchKG und 1.1 % kantonalen Gebühren.

Active Lots / Edikte1
Avg. Valuation25.566 CHF
Transfer Tax1.1%
Next Auction2026-10-28

Aktuelle SHAB-Grundstücksteigerungen (CHF)

Konkursamtliche Steigerung2026-10-28

Konkursamtliche Grundstücksteigerung Giuseppe Carlo Nicola Castelli, ausgeschlagene Erbschaft

6962 Viganello · Ufficio fallimenti di Lugano

Verkehrswert / Schätzwert25.566 CHF
Einstieg / Mindestgebot12.783 CHF
Wertgrenzen entfallen

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Konkursamtliche Steigerung6962 ViganelloUfficio fallimenti di Lugano2026-10-2825.566 CHF12.783 CHF2.557 CHFPrüfen →

Häufig gestellte Fragen zu Grundstücksteigerungen in der Schweiz (SchKG)

Wie funktioniert das Deckungsprinzip (Art. 126 / 142a SchKG) bei Schweizer Grundstücksteigerungen?

Bei einer betreibungsamtlichen Versteigerung (Pfändung oder Grundpfandverwertung) wird das Grundstück dem Meistbietenden zugeschlagen, sofern das Angebot die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehenden Pfandrechte übersteigt (Deckungsprinzip). Im Konkursverfahren (2. Steigerung) erfolgt der Zuschlag oft ohne Mindestpreis ans höchste Gebot.

Welche Zahlungsmittel verlangen Schweizer Betreibungsämter für die Anzahlung?

Gemäss den Steigerungsbedingungen (die vorab beim Betreibungsamt aufliegen) muss unmittelbar vor dem Zuschlag eine Baranzahlung oder ein Bankcheck einer dem Bundesgesetz über die Banken unterstehenden Schweizer Bank (meist 10 % des Schätzwerts oder ein fixer Mindestbetrag in CHF) vorgelegt werden.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer beim Erwerb in der Zwangsverwertung?

Die Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren sind kantonal geregelt und liegen zwischen ca. 0,2 % (z. B. Zürich, Zug, Schwyz — nur Grundbuchgebühr) und bis zu 3,0–3,3 % (z. B. Genf, Basel-Stadt, Neuenburg).