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KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · NORDRHEIN-WESTFALEN

Zwangsversteigerung Bad Wünnenberg: 2 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Bad Wünnenberg (Nordrhein-Westfalen) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Bad Wünnenberg2
Ø Verkehrswert187.000 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Bekanntmachung2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Mit einer Werkstatt bebautes Grundstück im Außenbereich nach § 35 BauGB2027-01-13

Mit einer Werkstatt bebautes Grundstück im Außenbereich nach § 35 BauGB: Auf dem Knicke, 33181 Bad Wünnenberg, Fürstenberg

33181 Bad Wünnenberg, Fürstenberg · AG Paderborn

Verkehrswert / Schätzwert40.000 €
Einstieg / Mindestgebot20.000 €
Garage, Einfamilienhaus2027-01-20

Garage, Einfamilienhaus: Zum Schlankerberg 2, 33181 Bad Wünnenberg, Wünnenberg

33181 Bad Wünnenberg, Wünnenberg · AG Paderborn

Verkehrswert / Schätzwert334.000 €
Einstieg / Mindestgebot167.000 €

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Mit einer Werkstatt bebautes Grundstück im Außenbereich nach § 35 BauGB33181 Bad Wünnenberg, FürstenbergAG Paderborn2027-01-1340.000 €20.000 €4.000 €Prüfen →
Garage, Einfamilienhaus33181 Bad Wünnenberg, WünnenbergAG Paderborn2027-01-20334.000 €167.000 €33.400 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Bad Wünnenberg

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Bad Wünnenberg statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Bad Wünnenberg (Nordrhein-Westfalen) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Paderborn) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Bad Wünnenberg?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.