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KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · KÄRNTEN (AT)

Zwangsversteigerung Klagenfurt am Wörthersee: 2 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Klagenfurt am Wörthersee (Kärnten (AT)) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Klagenfurt am Wörthersee2
Ø Verkehrswert541.500 €
Wertgrenzen entfallen0
Mit PDF-Bekanntmachung2

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft2026-11-18

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

9020 Klagenfurt am Wörthersee · BG Klagenfurt

Verkehrswert / Schätzwert83.000 €
Einstieg / Mindestgebot41.500 €
4.37 m²
bebaubare Liegenschaft2026-11-25

bebaubare Liegenschaft, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Pulverturmstraße 30A - 30M

9020 Klagenfurt am Wörthersee · BG Klagenfurt

Verkehrswert / Schätzwert1.000.000 €
Einstieg / Mindestgebot1.000.000 €
4.36 m²

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft9020 Klagenfurt am WörtherseeBG Klagenfurt2026-11-1883.000 €41.500 €8.300 €Prüfen →
bebaubare Liegenschaft9020 Klagenfurt am WörtherseeBG Klagenfurt2026-11-251.000.000 €1.000.000 €100.000 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Klagenfurt am Wörthersee

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Klagenfurt am Wörthersee statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Klagenfurt am Wörthersee (Kärnten (AT)) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Bezirksgericht Klagenfurt) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Klagenfurt am Wörthersee?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.