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KOMMUNALER ZVG-SPIEGEL · THÜRINGEN

Zwangsversteigerung Stadtilm: 3 aktuelle Immobilien & Termine

Alle amtlich veröffentlichten Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen in Stadtilm (Thüringen) — mit Verkehrswerten, 5/10- und 7/10-Wertgrenzen (§ 74a / § 85a ZVG) und zuständigem Vollstreckungsgericht.

Objekte in Stadtilm3
Ø Verkehrswert106.667 €
Wertgrenzen entfallen2
Mit PDF-Bekanntmachung3

Aktuelle Zwangsversteigerungstermine & Objekte

Mehrfamilienhaus2026-11-12

Mehrfamilienhaus: Schwarzburger Straße 9, 99326 Stadtilm

99326 Stadtilm · AG Arnstadt

Verkehrswert / Schätzwert200.000 €
Einstieg / Mindestgebot100.000 €
Wertgrenzen entfallen159 m²
Zweifamilienhaus2026-11-19

Zweifamilienhaus: Prof.-Nöller-Straße 31, 99326 Stadtilm, Großliebringen

99326 Stadtilm, Großliebringen · AG Arnstadt

Verkehrswert / Schätzwert10.000 €
Einstieg / Mindestgebot5.000 €
269 m²
gewerblich genutztes Grundstück2026-12-10

gewerblich genutztes Grundstück: Lohmühlenweg 22, 99326 Stadtilm

99326 Stadtilm · AG Arnstadt

Verkehrswert / Schätzwert110.000 €
Einstieg / Mindestgebot55.000 €
Wertgrenzen entfallen

Verkehrswert-, Mindestgebot- & Sicherheitsleistungs-Vergleichstabelle

Objekt & OrtGericht / BehördeTerminVerkehrswert / SchätzwertMindestgebot (50 % / 70 %)10 % SicherheitAkte & Gutachten
Mehrfamilienhaus99326 StadtilmAG Arnstadt2026-11-12200.000 €100.000 €20.000 €Prüfen →
Zweifamilienhaus99326 Stadtilm, GroßliebringenAG Arnstadt2026-11-1910.000 €5.000 €1.000 €Prüfen →
gewerblich genutztes Grundstück99326 StadtilmAG Arnstadt2026-12-10110.000 €55.000 €11.000 €Prüfen →

Zuständige Amtsgerichte für Stadtilm

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finden die Zwangsversteigerungen für Immobilien in Stadtilm statt?

Die Versteigerungstermine für Objekte in Stadtilm (Thüringen) werden am zuständigen Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Arnstadt) öffentlich durchgeführt.

Wie hoch ist das Mindestgebot bei einer Zwangsversteigerung in Stadtilm?

Im ersten Termin gilt nach § 85a ZVG die absolute 5/10-Grenze (50 % des Verkehrswerts) sowie auf Gläubigerantrag die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG, 70 % des Verkehrswerts), sofern die Wertgrenzen nicht bereits aufgehoben wurden.